Die CDU der Verbandsgemeinde Schweich bedauert und kritisiert die Entscheidung des Klinikums Mutterhaus der Borromäerinnen, den Krankenhausstandort Ehrang zugunsten einer Erweiterung der Standorte Mitte und Nord aufgeben zu wollen. Die CDU betont, dass wirtschaftliche Gründe für eine solche Entscheidung nicht ausschlaggebend sein dürften und eine gute, dezentrale Grundversorgung unerlässlich ist.
Der Klinikstandort Ehrang hat eine lange Tradition, ist für die Bürger der Verbandsgemeinde Schweich immer „ihr“ Krankenhaus gewesen und stellte wichtige Teile der medizinischen Grundversorgung für die Bürger der umliegenden Gemeinden sicher.
Der Standort Ehrang war sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden und die Alternativen in der Trierer Innenstadt sind für die Bürger in Schweich und Umgebung erheblich schlechter mit dem ÖPNV erreichbar.
Mit der Schließung des Krankenhauses steht zudem zu befürchten, dass für die Zukunft weitere Infrastruktur im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen vor Ort gefährdet sein wird.
Wenn selbst mit einer Förderung von 90% der Wiederaufbau nicht wirtschaftlich darstellbar ist, dann zeigt dies, dass die Finanzierung kleiner Krankenhäuser nicht auskömmlich ist. Das haben die Patientinnen und Patienten auszubaden. Aus unserer Sicht müssen Grundversorgungsangebote in der Fläche besser ausfinanziert werden, damit die Leistung auch nah bei den Menschen erbracht werden kann.
Wir als CDU der VG Schweich stellen die Frage, ob das Mutterhaus eine Förderung aus dem „Strukturfonds Krankenhaus“ erhält, denn dieser fördert auch die Schließung von Standorten. Sollte dies der Fall sein darf aus unserer Sicht dieses Geld nicht ausschließlich in die Standorte in der Trier investiert werden. Hier muss eine Kompensation erfolgen, die die gesundheitliche Grundversorgung der hiesigen Bevölkerung sicherstellt.
Wenn eine Wiedereröffnung am bisherigen Standort aufgrund des Hochwasserschutzes nicht möglich ist, dann fordern wir, dass zumindest Grundversorgungsangebote beispielweise in Form eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) an anderer Stelle erfolgen müssen.